Kosten

Eine Kostenübernahme der Behörde bzw. der Krankenkasse ist möglich, sofern Ihnen eine der folgenden Sozialleistungen zusteht:
  • Haushaltshilfe nach §27 SGB XII
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach §70 SGB XII (HWH)
  • Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI (altersunabhängig, Voraussetzung ist ein Pflegegrad)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch private Hilfe von den mobilen Engeln in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gern.


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